Bei der Zahnerhaltung, der konservierenden Zahnheilkunde, sind bereits Schäden am Zahn eingetreten, meistens durch Karies, und müssen beseitigt werden.
Bei der Zahnerhaltung (Konservierende Zahnheilkunde) sind bereits Schäden am Zahn aufgetreten. Vor allem karies-bedingte Schäden müssen schnellstmöglich beseitigt werden, um weiteren Substanzverlust sowie eine Infektion des Zahnnervs (Pulpa) zu verhindern. Dabei gehen wir grundsätzlich minimalinvasiv vor, um nicht unnötig gesunde Zahnsubstanz zu opfern. Die Versorgung der behandelten Zähne kann durch Füllungen oder Inlays erfolgen.
Amalgamfüllungen sind seit Jahrzehnten aufgrund ihres Quecksilberanteils und der unklaren Unverträglichkeit umstritten. Hinzu kommt die silbrige Farbe, welche ästhetischen Ansprüchen oft nicht genügt. Seit 1. Juli 2018 darf gemäß EU-Quecksilberverordnung Amalgam bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden nicht mehr verwendet werden (nur in medizinischen Ausnahmefällen). Für diese Risikogruppen übernehmen Krankenkassen die Kosten für Kunststoff-Füllungen. Zum 1. Januar 2025 wird Dentalamalgam verboten.
Inlays können aus Keramik oder Gold gefertigt werden.