Ist bereits Zahnverlust eingetreten, können fehlende Zähne ersetzt werden (Prothetik).
Beim Zahnersatz unterscheiden wir festsitzenden, herausnehmbaren Zahnersatz und eine Kombination aus beidem, dem sog. kombinierten Zahnersatz.
Festsitzender Zahnersatz kleinsten Umfangs ist die Krone, die Überkappung eines einzelnen, nicht mehr vollständig erhaltenen Zahnes. Sie wird notwendig, wenn z. B. ein Zahn abgebrochen oder der Zahn so stark gefüllt ist, dass keine Stabilität beim Kauen mehr gewährleistet ist. Kronen können aus verschiedenen Materialien hergestellt werden: sichtbar oder unsichtbar, aus Edelmetall oder Nichtedelmetall, metallfrei und vollkeramisch.
Brücken „überbrücken“ im wahrsten Sinne des Wortes eine Zahnlücke. Die angrenzenden Zähne werden dabei als „Brückenfeiler“ genutzt.
Fehlende Zähne können auch durch Implantate ersetzt werden. Implantate übernehmen die Funktion einer künstlichen Zahnwurzel, die in den Knochen eingebracht werden. So wird das Beschleifen von Nachbarzähnen überflüssig. Auf den Implantaten wird sodann festsitzender (Krone, Brücke) oder herausnehmbarer Zahnersatz (Prothese) befestigt.
Die Entscheidung für festsitzenden Zahnersatz (z. B. Brücken) oder herausnehmbare Prothesen orientiert sich an der individuellen Gebisssituation, dem Wunsch des Patienten und auch seinen finanziellen Möglichkeiten.